Momentan befinden sich mehrere Entscheidungen von Landgerichten über Ausgleichsansprüche des Mobilfunkvertreters bei unterschiedlichen Oberlandesgerichten.
Diese betreffen Verfahren gegen die Telekom, Vodafone und wohl auch Telefonica. Somit sind die Oberlandesgerichte in Köln, Düsseldorf und München zuständig.
Nachdem es wie üblich dauerte, bis die ersten Urteile von Landgerichten vorlagen, denn viele Verfahren werden unterwegs verglichen oder dauern leider recht lange, besteht nun die Hoffnung, dass es bald Entscheidungen der Oberlandesgerichte gibt, die hoffentlich eine gewisse Rechtssicherheit in der Behandlung der Ausgleichsansprüche im Vertrieb von Mobilfunk- und Festnetzverträgen bringt.
Sollten die Oberlandesgerichte voneinander abweichend entscheiden, bleibt zu hoffen, dass die Verfahren dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegt werden, um eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten.
Sicher wird auch danach noch über viele Details zu streiten sein, aber langsam ist die Zeit reif für eine grundsätzliche Orientierung der Beteiligten in der Frage, wie ein Ausgleichsanspruch konkret zu berechnen ist und welcher Vortrag hierzu von welcher Partei gebracht werden muss.
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Rechtsanwalt Bernd Schleicher